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Mietmängel und Ärger mit dem Vermieter

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Nach langem Suchen habe ich endlich eine Mietwohnung in einer guten Wohnlage mitten in Berlin gefunden. Noch dazu war die monatliche Miete recht günstig für Berlin. Der absolute Volltreffer, wie ich fand.

Der erste Eindruck täuschte ­gewaltig

Mein Vermieter hat mir versichert, dass meine Wohnung mängelfrei sei. Während der Renovierungsarbeit wunderte ich mich schon darüber, dass es in meinem Badezimmer hin und wieder unangenehm aus der Toilette roch. Als ich dann nachmittags von der Arbeit nach Hause kam, fand ich jedoch Grausiges in meiner Mietwohnung in Berlin vor. Die Toilette ist übergelaufen und die gesamte „Brühe“ stand im Badezimmer und im Flur. Diesen Missstand teilte ich umgehend meinem Vermieter mit, dieser wollte sofort eine Firma mit der Reparatur der Toilettenanlage beauftragen. Es geschah jedoch nichts. Dieser Zustand veranlasste mich dazu, die Miete wegen Mietmängel zu kürzen.

Mieterbund und Rechtsbeistand

Um die Höhe der Mietminderung zu erfahren, wandte ich mich an den Mieterbund in Berlin. Dort schilderte ich den Vorfall und legte die Fotos von meiner verwüsteten Wohnung und den Schäden an Haushalt und Technik vor. Da die Toilettenanlage nach einer Woche immer noch nicht funktionierte, erfuhr ich dort, um wie viel ich meine Miete kürzen konnte. Die Minderungstabelle half mir bei der Orientierung. Beim Mieterbund erfuhr ich ebenfalls, dass es Gerichtsurteile gibt, die die Grundlage für die jeweilige Mietminderung darstellen. Hier wurde mir gleichzeitig empfohlen, mir einen Rechtsbeistand durch einen Rechtsanwalt zu holen.

Der Rechtsbeistand

Nach dem ersten Schreiben des Rechtsanwaltes und der Androhung der Mietminderung wurde der Missstand umgehend behoben. Nach Beseitigung des Mietmangels habe ich dann wieder die volle Miete gezahlt. Ich hoffe nur, dass ich nie wieder so Grausiges in meiner Mietwohnung in Berlin vorfinde. Wirklich viele Rechte als Mieter hat man ja nicht mehr.


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